Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der No Sleep GmbH
Stand, Juli 2026

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der No Sleep GmbH («No Sleep GmbH»).

Neben den AGB ist der zwischen dem Kunden und der No Sleep GmbH abgeschlossene Vertrag sowie das für den Kunden ausgearbeitete Angebot von No Sleep GmbH («Angebot») Grundlage für die vertragliche Beziehung der Parteien. Sollte der Vertrag inkl. Angebot von den AGB abweichen, gehen die Bestimmungen im Vertrag vor.

Es gilt jeweils die Version der AGB, welche auf der Webseite der No Sleep GmbH publiziert ist.

2. Leistungen der No Sleep GmbH und Honorar
Inhalt und Umfang der von der No Sleep GmbH zu erbringenden Leistungen sowie Art und Höhe des Honorars werden von der No Sleep GmbH und dem Kunden definiert, schriftlich festgehalten und anschliessend als Vertrag inkl. Angebot («Vertrag») dem Kunden übermittelt. Sobald der Kunde den Vertrag unterschreibt, gilt dieser samt den AGB. Erbringt No Sleep GmbH Leistungen ohne unterzeichneten Vertrag für den Kunden, hat der Kunde No Sleep GmbH den effektiven Aufwand zu bezahlen. Technisch oder organisatorisch notwendige Änderungen bleiben vorbehalten, sofern diese den vereinbarten Leistungsumfang, die Qualität und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Kunden.

3. Mehraufwand
Voraussehbarer Mehraufwand wird dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt und bedarf seiner schriftlichen Freigabe. Davon ausgenommen sind geringfügige Zusatzaufwände von insgesamt maximal einer Stunde pro Monat sowie Arbeiten, die zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich sind.

FunktionHonorar pro Stunde
GrafikerCHF 150.00
Content CreatorNach Absprache
Junior ConsultantCHF 120.00 – CHF 150.00
Senior ConsultantCHF 150.00 – CHF 200.00

4. Beginn und Ende
Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

5. Kündigung zur Unzeit
Erfolgt eine Beendigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit, sind die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, bereits eingegangene oder nicht mehr stornierbare Verpflichtungen gegenüber Dritten sowie nachweislich nutzlos gewordene Aufwendungen der No Sleep GmbH zu vergüten. Soweit eine Kündigung zur Unzeit erfolgt, bleibt der Ersatz des dadurch verursachten Schadens vorbehalten.

6. Pflichten der No Sleep GmbH - Leistungserbringung, Erfolg und externe Plattformen
6.1 Sorgfältige Leistungserbringung
No Sleep GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, fachgerecht sowie nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und dem jeweiligen Angebot.

No Sleep GmbH berücksichtigt bei der Leistungserbringung die berechtigten Interessen des Kunden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, gelten Termine, Zeitpläne und Prognosen als Richtwerte.

Die Herausgabe von Rohmaterial, unbearbeiteten Aufnahmen, offenen Projektdateien, Arbeitsdateien, Entwürfen, Templates und nicht ausgewählten Varianten ist nur geschuldet, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg
No Sleep GmbH schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Klickpreise, Leads, Conversion Rates, Umsätze, ROAS-Werte oder sonstigen Kampagnenergebnisse garantiert.

Die Ergebnisse von Marketing- und Werbemassnahmen können insbesondere durch Marktbedingungen, das Angebot und die Preisgestaltung des Kunden, Wettbewerb, Saisonalität, Zielgruppenverhalten, Plattformalgorithmen, technische Voraussetzungen sowie Handlungen oder Unterlassungen des Kunden beeinflusst werden.


6.3 Plattformen und Drittanbieter
No Sleep GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass Werbeanzeigen durch Plattformanbieter freigegeben, Werbekonten oder Social-Media-Profile dauerhaft verfügbar, bestimmte Zielgruppen erreicht oder bestimmte Funktionen, Formate und Ausspielungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.

No Sleep GmbH ist insbesondere nicht verantwortlich für Ausfälle, Einschränkungen, Kontosperrungen, Ablehnungen von Werbeanzeigen, Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder technischen Funktionen sowie sonstige Massnahmen von Plattformbetreibern oder Drittanbietern, sofern diese nicht durch No Sleep GmbH zu vertreten sind.

No Sleep GmbH informiert den Kunden über ihr bekannte wesentliche Einschränkungen und bemüht sich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs um eine angemessene Lösung. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines Kontos, Freigabe einer Werbeanzeige oder Rückgängigmachung einer Massnahme durch einen Drittanbieter besteht nicht.

6.4 Störungen ausserhalb des Einflussbereichs
No Sleep GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, welche durch Umstände ausserhalb ihres angemessenen Einflussbereichs verursacht werden. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Störungen der Internet- oder Kommunikationsinfrastruktur, Ausfälle von Plattformen und Softwareanbietern sowie verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden.

Die vertraglichen Leistungspflichten werden für die Dauer einer solchen Störung ausgesetzt, soweit deren Erfüllung dadurch verhindert oder wesentlich erschwert wird.

6.5 Behebung von Mängeln
Bei von No Sleep GmbH zu vertretenden Mängeln ist No Sleep GmbH zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Der Kunde hat erkennbare Mängel nach deren Feststellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen und No Sleep GmbH die zur Prüfung und Behebung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

7. Pflichten des Kunden
Der Kunde übernimmt die Verantwortung, dass durch die Leistungserbringung gemäss Vertrag nach von ihm beigebrachten Entwürfen, Logos, Grafiken, Bildern, Texten, Modellen, Zeichnungen oder Mustern etc. keinerlei Rechte Dritter verletzt werden, und räumt No Sleep GmbH zur Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag ein kostenloses Nutzungsrecht daran ein. Verletzt der Kunde Rechte Dritter, so hält er No Sleep GmbH schadlos. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Leistungserbringung gemäss diesem Vertrag durch die No Sleep GmbH erforderlich sind, jeweils umgehend vorzunehmen. Insbesondere wenn der Kunde No Sleep GmbH die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Rechte oder Materialien nicht (rechtzeitig) eingeräumt bzw. zur Verfügung gestellt oder die von der No Sleep GmbH benötigten technischen oder anderweitigen Angaben bzw. Weisungen nicht (rechtzeitig) mitgeteilt hat, kann kein Leistungsverzug von der No Sleep GmbH eintreten.

Der Kunde hat No Sleep GmbH im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gemäss diesem Vertrag erforderliche Daten, Informationen und/oder Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. Die No Sleep GmbH geht davon aus, dass die gelieferten Daten, Informationen und/oder Unterlagen richtig und vollständig sind. Zur Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Daten, Informationen und/oder Unterlagen sowie Zahlen des Kunden ist No Sleep GmbH nur verpflichtet, wenn dies explizit vereinbart wird.

8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Bei Verzug hat der Kunde Verzugszinsen von 5 % pro Jahr zu leisten.

Bezahlt der Kunde die Rechnung nicht innert Frist, lässt No Sleep GmbH dem Kunden eine kostenlose Zahlungserinnerung zukommen. Entscheidet sich No Sleep GmbH anschliessend, dem Kunden eine Mahnung zukommen zu lassen, hat der Kunde eine Mahngebühr von CHF 20.00 zu bezahlen. Ist eine zweite Mahnung notwendig, hat der Kunde der No Sleep GmbH eine Mahngebühr von CHF 50.00 zu bezahlen. Alle kommunizierten Honorar-, Preis- und/oder Kostenangaben verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders festgehalten, in Schweizer Franken und exklusiv allfälliger Mehrwertsteuern oder sonstigen Steuern. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden ist die No Sleep GmbH berechtigt, die Arbeiten gemäss Vertrag einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Negative Folgen einer Arbeitseinstellung durch die No Sleep GmbH sind allein durch den Kunden zu tragen.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
9.1 Allgemeine Grundsätze
Die Urheberrechte und sonstigen Immaterialgüterrechte an den durch No Sleep GmbH erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei No Sleep GmbH beziehungsweise bei den jeweiligen Urhebern, Creators, Models, Fotografen, Videografen, Musikschaffenden oder sonstigen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält an den finalen und von No Sleep GmbH zur Verwendung freigegebenen Arbeitsergebnissen die im Vertrag, im Angebot oder in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgelegten Nutzungsrechte. Eine Übertragung der Urheberrechte selbst findet nicht statt.

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der Voraussetzung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Honorare, Auslagen, Creator-Honorare, Drittkosten und sonstiger mit den betreffenden Arbeitsergebnissen zusammenhängender Kosten.

Soweit im Vertrag oder Angebot besondere Bestimmungen über Nutzungsart, Nutzungsdauer, Plattformen, Medien, geografische Gebiete oder weitere Einschränkungen festgehalten sind, gehen diese den nachfolgenden Bestimmungen vor.

9.2 Durch No Sleep GmbH erstellter Content
Für Content, welcher durch No Sleep GmbH oder ihre Mitarbeitenden im Rahmen der vereinbarten Leistungen erstellt wird, erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Zwecke und Leistungsdauer.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, umfasst dieses Nutzungsrecht:
a) organische Veröffentlichungen über die eigenen Social-Media-Profile und digitalen Kanäle des Kunden;
b) bezahlte Werbeanzeigen über die eigenen Social-Media-Profile und Werbekonten des Kunden;
c) die Verwendung auf der eigenen Webseite und in den eigenen digitalen Kommunikationsmitteln des Kunden.

Nach Ablauf der Frist dürfen mit dem betreffenden Content:
a) keine neuen Werbeanzeigen aufgesetzt werden;
b) keine bestehenden Werbeanzeigen weitergeführt werden;
c) keine neuen organischen Beiträge veröffentlicht werden.

Bereits während der Vertragsdauer veröffentlichte organische Beiträge dürfen auf den Profilen und Kanälen des Kunden bestehen bleiben und müssen nicht gelöscht oder archiviert werden. Eine über die Übergangsfrist hinausgehende aktive Nutzung des Contents bedarf einer vorgängigen schriftlichen Verlängerung der Nutzungsrechte. No Sleep GmbH kann hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangen.
Die Nutzung durch verbundene Unternehmen, Vertriebspartner, Händler, Franchisenehmer, Lizenznehmer oder sonstige Dritte ist nur gestattet, wenn dies im Vertrag oder Angebot ausdrücklich vereinbart wurde oder No Sleep GmbH vorgängig schriftlich zustimmt.

Nicht automatisch umfasst sind insbesondere Nutzungen für Printwerbung, Plakate, Verpackungen, TV, Kino, Digital-out-of-Home, Verkaufsstellen, Drittplattformen oder andere Medien und Kanäle ausserhalb des vereinbarten Verwendungszwecks.

9.3 Externe Creators und sonstige Rechteinhaber
Für Content, der durch externe Creators, Models, Fotografen, Videografen, Agenturen oder andere Partner erstellt wird oder Rechte Dritter enthält, gelten ausschliesslich die im jeweiligen Angebot, Creator-Vertrag oder in einer separaten Vereinbarung festgelegten Nutzungsrechte.

Solche Nutzungsrechte können insbesondere beschränkt sein hinsichtlich:
a) der Nutzungsdauer;
b) des geografischen Nutzungsgebiets;
c) der Plattformen und Medien;
d) der organischen oder bezahlten Nutzung;
e) der Bearbeitungsrechte;
f) der Anzahl Veröffentlichungen oder Kampagnen;
g) der Nutzung über die Profile von Creators;
h) der Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte.

Creator-Honorare, Model-Gagen und andere Vergütungen externer Rechteinhaber sind nur im Honorar von No Sleep GmbH enthalten, wenn dies im Vertrag oder Angebot ausdrücklich festgehalten ist. Andernfalls werden diese separat vereinbart und verrechnet.
No Sleep GmbH räumt dem Kunden an extern erstelltem Content oder anderen Inhalten Dritter keine weitergehenden Nutzungsrechte ein, als ihr selbst eingeräumt wurden.

9.4 Whitelisting, Partnership Ads und Spark Ads
Die Nutzung von Content als sogenannte «Whitelisted Ads», «Partnership Ads», «Spark Ads», bei welchen Anzeigen über das Social-Media-Profil eines Creators ausgespielt werden, ist in den Nutzungsrechten gemäss Ziffer 9.2 nicht enthalten.

Eine solche Nutzung setzt insbesondere voraus:
a) die vorgängige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Creators;
b) eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit No Sleep GmbH;
c) die Festlegung der betroffenen Plattformen und Profile;
d) die Festlegung der Nutzungsdauer;
e) die Vereinbarung einer allfälligen zusätzlichen Vergütung.

No Sleep GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Profil des Creators, die erforderliche Plattformfreigabe oder das entsprechende Werbeformat während der gesamten vereinbarten Nutzungsdauer verfügbar bleibt.

9.5 Musik, Stockmaterial und weitere Drittinhalte
Soweit Arbeitsergebnisse Musik, Sounds, Stockmaterial, Schriftarten, Templates oder andere Inhalte Dritter enthalten, gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers oder Plattformanbieters.

Die Nutzung solcher Inhalte kann insbesondere auf bestimmte Social-Media-Plattformen, Kontotypen, Länder, Medien, Nutzungsarten oder Zeiträume beschränkt sein. Der Kunde darf solche Inhalte nicht ausserhalb des vereinbarten oder durch die jeweilige Lizenz erlaubten Umfangs verwenden.

9.6 Bearbeitung und Anpassung
Der Kunde darf die ihm überlassenen finalen Arbeitsergebnisse im für die vereinbarte Nutzung erforderlichen technischen Umfang anpassen. Dazu gehören insbesondere Anpassungen des Formats, des Seitenverhältnisses, der Länge oder der Dateigrösse.

Inhaltliche Veränderungen, sinnverändernde Bearbeitungen, Entstellungen, die Entfernung von Urheberhinweisen oder die Verwendung in einem wesentlich anderen Zusammenhang bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von No Sleep GmbH.

Weitergehende Einschränkungen aus Vereinbarungen mit externen Creators oder anderen Rechteinhabern bleiben vorbehalten.

9.7 Rohmaterial und offene Dateien
Die Herausgabe von Rohaufnahmen, unbearbeitetem Foto- oder Videomaterial, offenen Grafik- oder Projektdateien, Quelldateien, Entwürfen, nicht ausgewählten Varianten, Templates und internen Arbeitsunterlagen ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern dies im Vertrag oder Angebot nicht ausdrücklich festgehalten ist.

Auch bei einer vereinbarten Herausgabe solcher Dateien werden dem Kunden keine weitergehenden Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Weitergaberechte eingeräumt, als dies im Vertrag oder Angebot ausdrücklich festgehalten ist.

9.8 Strikte KI-Beschränkung: Dem Unternehmen ist es untersagt, die Stimme, das Bild, das Aussehen oder die Gesichtszüge des Creators ohne ausdrückliche, separate schriftliche Zustimmung für künstliche Intelligenz (KI), Deepfakes, Stimmsynthese oder Machine-Learning-Modelle zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verändern, damit zu trainieren oder daraus KI-generierte Derivate kommerziell zu verwerten.

9.9 Agentur-Know-how
Von No Sleep GmbH entwickelte oder eingesetzte Strategien, Methoden, Prozesse, Konzepte, Vorlagen, Templates, Kampagnenstrukturen, Reportingmodelle, Auswertungsmethoden und sonstiges Agentur-Know-how verbleiben bei No Sleep GmbH.

Der Kunde erhält daran lediglich das Recht, die ihm übergebenen finalen Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe, Übertragung oder ausschliessliche Nutzung des zugrunde liegenden Know-hows besteht nicht.

9.10 Referenz- und Portfolio-Nutzung
Die No Sleep GmbH ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages erstellte und bereits öffentlich zugänglich gemachte Arbeitsergebnisse sowie den Namen und das Logo des Kunden unentgeltlich zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der eigenen Webseite, in Portfolios, Pitches, Präsentationen, Fallstudien und auf den eigenen Social-Media-Kanälen von No Sleep GmbH. Der Kunde kann einer solchen Nutzung aus berechtigtem Interesse, insbesondere aus Geheimhaltungs-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsgründen, vorgängig schriftlich widersprechen. No Sleep GmbH berücksichtigt ein solches Verlangen, soweit dies zumutbar ist.

10. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) samt Ausführungsbestimmungen. Soweit No Sleep GmbH im Rahmen der Vertragserfüllung Personendaten im Auftrag und nach Weisung des Kunden bearbeitet, erfolgt dies ausschliesslich zum vereinbarten Zweck; Einzelheiten dazu können die Parteien bei Bedarf in einer separaten Auftragsbearbeitungsvereinbarung regeln. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung durch No Sleep GmbH finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Webseite der No Sleep GmbH.

11. Geheimhaltung
Die Parteien tauschen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit gemäss Vertrag Informationen aus. Dabei werden möglicherweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen in mündlicher und schriftlicher Form zugänglich gemacht. Die Parteien sind diesbezüglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

12. Exklusivität
Ohne eine anderslautende schriftliche Vereinbarung ist die No Sleep GmbH berechtigt, für mehrere Kunden auch aus derselben Branche tätig zu sein.

13. Haftung
Jede Haftung der No Sleep GmbH für durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. No Sleep GmbH haftet nicht für Vermögens- und mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden infolge Downloads. Die No Sleep GmbH haftet nicht für Schäden, die von durch sie beigezogenen Hilfspersonen sowie Dritten (z.B. Subunternehmern usw.) infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht werden.

14. Abschliessende Bestimmungen
Rechte und Pflichten sowie Forderungen aus dem Vertrag darf der Kunde nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der No Sleep GmbH abtreten. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der wegfallenden Bestimmung am nächsten kommt.

Dieser Vertrag und sämtliche gestützt darauf erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der No Sleep GmbH im Kanton Zug, Schweiz.